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Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige

Sie können eine gewerbliche Sammlung online anzeigen. Fügen Sie folgende Unterlagen bei: 

  • Angaben über die Größe und Organisation des Trägers der gewerblichen Sammlung sowie gegebenenfalls des Dritten, der mit der Sammlung beauftragt wurde, (Ziffer 1 des Anzeigeformulars)
  • Angaben über die Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung, (Ziffer 2 des Anzeigeformulars)
  • Angaben über den Verbleib der zu verwertenden Abfälle, (Ziffer 3 des Anzeigeformulars)

Bitte beachten Sie, dass ohne die vorstehend genannten Angaben keine Beearbeitung Ihrer Anzeige möglich ist. Die Anforderung weiterer Angaben und Unterlagen bleibt vorbehalten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg