Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei
öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;
öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Sollten es zu Unregelmäßigkeiten kommen bitte melden Sie diese mit diesem Formular.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg