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Antrag auf Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges zur Schulwegbeförderung

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Es wird empfohlen, den Antrag zu Beginn des jeweiligen Schuljahres zu stellen, da Sie sonst das Kostenrisiko tragen. Spätester Abgabezeitpunkt: 31.10. für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt Mühldorf a. Inn - danach ist keine Erstattung mehr möglich (gesetzliche Ausschlussfrist gem. Art. 3 Abs. 2 Satz 8 SchKfrG)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn