Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Es wird empfohlen, den Antrag zu Beginn des jeweiligen Schuljahres zu stellen, da Sie sonst das Kostenrisiko tragen. Spätester Abgabezeitpunkt: 31.10. für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt Mühldorf a. Inn - danach ist keine Erstattung mehr möglich (gesetzliche Ausschlussfrist gem. Art. 3 Abs. 2 Satz 8 SchKfrG)