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Gesundheitsamt - Terminvereinbarung für Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für Menschen, die gewerbsmäßig in direktem Kontakt mit Lebensmitteln arbeiten, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt ermächtigten Arzt vorgeschrieben. Die Belehrung nach § 43 IfSG wird häufig auch Gesundheitszeugnis genannt. Sie können sich online für die Belehrung anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg