Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse können hier beantragt werden. Zusätzlich können unter anderen Steueranmeldungen und -erklärungen im Einzelfall sowie Anzeigen abgegeben werden.
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat