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Waffenrecht - Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerben, Verbringen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen

Landratsamt Tirschenreuth

Sie können die Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerben, Verbringen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 SprengG) online beantragen. Bürgerkonto Login (BayernID)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Tirschenreuth