Logo Bayernportal
- kein Ort -

Förderanträge nach Art. 11 (Kontingentvorhaben), Art. 12 bis 15 BayKrG

Sie können Förderanträge nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) - bei Anträgen nach Art. 11 BayKrG nur für Kontingentvorhaben - online übermitteln. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern