Jeder Bürger, jeder Verein, jedes Unternehmen etc. kann in der Gemeindeverwaltung gegen Barzahlung oder online per Vorauskasse Gutscheine in verschiedenen Stückelungen erwerben.
Die Einlösung eines Gutscheines erfolgt dann jeweils bei einer Akzeptanzstelle. Der Gutschein funktioniert wie Bargeld.
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Vierkirchen