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Verwendungsnachweise im Rahmen der Krankenhausinvestitionsförderung

Regierung von Oberbayern

Sie können den Verwendungsnachweis für Fördermittel nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) online einreichen. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Regierung von Oberbayern