Logo Bayernportal

Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen

Landratsamt München

Ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug soll wieder auf denselben Halter im Landkreis München zugelassen werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München