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Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis

Sie können den Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6, 7 und 10 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg