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Feuerwerk-Antrag

Mit diesem Onlineverfahren können Sie die Freistellung vom Verwendungsverbot nach § 24 Absatz 1 der 1. SprengV. für eine private Veranstaltung online beantragen, zu der ein Feuerwerk erworben und abgebrannt werden soll.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Markt Thurnau