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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen

Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. In diesem Onlinedienst können die Arten: Zentrale Wasserversorgungsanlage Dezentrale Wasserversorgungsanlage Eigenwasserversorgungsanlage Mobile Wasserversorgungsanlage Gebäudewasserversorgungsanlage Zeitweilige Wasserversorgungsanlage angezeigt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach