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Marktfestsetzung; Beantragung

Stadt Augsburg

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung online beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg