Logo Bayernportal

Schutzbereich Flugsicherungseinrichtung - Kenntnisgabe Bauwerk nach § 18a Abs. 1a Satz 3 LuftVG

Regierung von Oberbayern

Das zuständige Luftamt kann online über Bauwerke oder sonstige Anlagen in Kenntnis gesetzt werden, die innerhalb des Schutzbereiches einer Flugsicherungseinrichtung geplant werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern