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Anzeige von verantwortlichen Personen nach § 60 Abs. 2 BBergG

Sie können die Aufsichtsperson (verantwortliche Personen), die zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus bergrechtlichen Vorschriften ergeben, zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes bestellt wurde, online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken