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Schießstätten - Ausnahme Mindestalter

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Sie können die Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen