Logo Bayernportal

Informations-/ Verkaufsstand oder das Verteilen von Infomaterial/ Warenproben beantragen

Große Kreisstadt Neu-Ulm

  • Das Formular ist sorgfältig auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
  • Die Antragsbearbeitung kann erst nach Vorliegen eines vollständigen Antrags erfolgen.
  • Die Sondernutzung darf erst nach Erhalt der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen werden.
  •  Zuwiderhandlungen werden gemäß Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neu-Ulm