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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Plakatierung (inkl. Großplakate)

  • Das Formular ist sorgfältig auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
  • Die Antragsbearbeitung kann erst nach Vorliegen eines vollständigen Antrags erfolgen.
  • Die Sondernutzung darf erst nach Erhalt der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen werden.
  • Zuwiderhandlungen werden gemäß Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neu-Ulm