Mit diesem Formular können Sie für Ihr Kind eine Ausnahmegenehmigung von dem Alterserfordernis zum sportlichen Schießen mit Luftdruck-, Federdruck- und CO²-Waffen auf genehmigten Schießstätten beantragen.
Das Schießen mit Schusswaffen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in genehmigten Schießstätten ist gemäß Waffengesetz (§ 27 WaffG) unter bestimmten Voraussetzungen nach behördlicher Genehmigung erlaubt.
Bei Unterschreitung der Altersgrenze von 12 Jahren ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung des Kindes für das Schießen in Schießstätten vorzulegen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Tirschenreuth