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Antrag auf Erlaubnis zum Befahren von Fußgängerzonen

Wenn Sie außerhalb der erlaubten Zeiten oder mit einem Fahrzeug über 7,5 Tonnen in eine Fußgängerzone einfahren wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München