Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Lebenspartnern zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie mögliche Folgebeurkundungen (z.B. Ende der Lebenspartnerschaft, Tod, Kirchenaustritt).
Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Schwandorf