Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Sterbeurkunde für Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.
Falls Sie eine Sterbeurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend.
Zum Nachweis Ihrer Berechtigung die Urkunde zu erhalten, laden Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder der ID-Karte hoch.
Zum Nachweis Ihres berechtigteten Interesses lasen Sie bitte das Schreiben der Stelle hoch, bei der Sie die Urkunden einreichen müssen (Nachlassgericht, Notar, ...)
Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neu-Ulm