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Schulweg | Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung | online

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Sie können eine Fahrtkostenrückerstattung online beantragegn. Der Antrag ist nach Ende des aktuellen Schuljahres, bis spätestens 31.10. für das vorangegangene Schuljahr einzureichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab