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Infektionshygiene - Meldung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederung nach § 34 IfSG

Mit diesem Online-Formular können Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederung Benachrichtigungen nach § 34 Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt übermittelt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth