Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können einen Sachkundenachweis für Personen zur Handhabung, Pflege, Ruhigstellung, Betäubung und Entblutung von Tieren gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 online beantragen.