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Glücksspiel; Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) für eine Kapitalgesellschaft

Stadt Ingolstadt

Hier können sie die allgemeine Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Absatz 1 Gewerbeordnung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Ingolstadt