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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Baumaßnahme die durchgeführt werden soll, muss sich auf den Straßenverkehr auswirken oder im Straßenraum stattfinden. Die Baumaßnahme ist so zu planen, dass sich diese möglichst gering auf den Verkehr auswirkt. Dies sowohl zeitlich als auch räumlich.

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Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach