Ärzte, die zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung dringende Krankenbesuche in verkehrsreichen Stadtgebieten durchführen, können auf Antrag von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über das Halten und Parken befreit werden.
Bitte halten Sie für die Antragstellung die Bescheinigung des ärztlichen Kreisverband Augsburg ÄKV, sowie alle Fahrzeugscheine, für die Fahrzeuge bereit, die in der Genehmigung aufgenommen werden sollen.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg