Sie können eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (§ 42 Abs. 2 WaffG) online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee)