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Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG

Sie können die denkmalrechtliche Erlaubnis mit Bürgerkonto-Zugang online beantragen oder das Formular ohne Bürgerkonto-Zugang online ausfüllen und anschließend ausdrucken

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf