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Berechnen Sie mit der Wohngeld-Probeberechung die zu erwartenden Höhe Ihres Wohngeldanspruchs. Auf ein so ermitteltes Wohngeld besteht kein Rechtsanspruch. Der tatsächliche Anspruch kann nur über eine Antragstellung bei der zuständigen Wohngeldbehörde ermittelt werden.