Berechnen Sie mit der Wohngeld-Probeberechung die zu erwartenden Höhe Ihres Wohngeldanspruchs. Auf ein so ermitteltes Wohngeld besteht kein Rechtsanspruch. Der tatsächliche Anspruch kann nur über eine Antragstellung bei der zuständigen Wohngeldbehörde ermittelt werden.