Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten oder kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenherstellungserlaubnis bzw. Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 Waffengesetz. Sie können nach § 21 a Waffengesetz auch eine Stellvertretung benennen.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg