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Antrag auf Eintragung in die Architektenliste gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 BauKaG (Umtragung/Wiedereintragung)

Sie können die Eintragung, Umtragung oder Wiedereintragung in die Architektenliste gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 BauKaG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr