Vor Beginn von Arbeiten (Aufstellung eines Krans, eines Containers, eines Gerüsts, einer Hebebühne oder Verlegung von Leitungen bzw. Hausanschlüssen) auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen müssen die Unternehmer / die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans (ggf. Regelplan) einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung stellen. Diese kann online übermittelt werden.
Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Freising