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Förderung Digitalfunk - Anlage 4 - Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk

Regierung von Oberbayern

Sie können die Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern