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Antrags auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Gemeinde Ampfing

Sie können die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 GastG) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Ampfing