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Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz als Online-Belehrung

Sie haben nachfolgend die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einer Onlinebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anzumelden und direkt zu bezahlen. Diese Online-Belehrung steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach