Die Gemeinde fördert nach Nummer 5 ff. der Richtlinie Maßnahmen der
Wärmedämmung, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Biomasseanlagen. Die Maßnahmen müssen in oder an einem Ismaninger Wohngebäude vorgenommen werden.
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Ismaning