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Antrag zur Förderung von Biomasseanlagen

Die Gemeinde fördert nach Nummer 5 ff. der Richtlinie Maßnahmen der Wärmedämmung, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Biomasseanlagen. Die Maßnahmen müssen in oder an einem Ismaninger Wohngebäude vorgenommen werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Ismaning