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Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital über 5000 EUR

Sie können die Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von über 5.000 EUR an die Regierung, in deren Regierungsbezirk der Veranstaltungsort liegt, online übermitteln. Liegt das Spielkapital unter 650 EUR, ist keine Anzeige erforderlich. Bei einem Spielkapital zwischen 650 EUR und 5000 EUR wählen Sie bitte das hierfür vorgesehene Online-Verfahren.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken