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Bestätigung der durchgeführten Energieberatung

Zur Steigerung der Effektivität des Förderprogramms ist es nunmehr verpflichtend, dem Förderantrag für Energie- und Klimaschutznaßnahmen einen Bericht eines qualifizierten und unabhängigen Energieberaters beizufügen. In diesem Bericht werden u.a. die Geeignetheit der Maßnahme sowie der vorab geprüfte Abruf von sonstigen Fördermitteln bestätigt. Durch diese Vorgabe wird sichergestellt, dass dadurch tatsächlich nur jene Maßnahmen gefördert / bezuschusst werden, die auch einen nachhaltigen Beitrag zu Energieeinsparung und dem Klimaschutz leisten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Ismaning