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Gewerbemeldungsdienst

Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden.

Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Garching b.München