Logo Bayernportal

Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 TierSeuchErV

Regierung der Oberpfalz

Sie können eine Erlaubnis für Tätigkeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 TierSeuchErV beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz