Unternehmer, die gewerbsmäßig Personen mit Krankenkraftwagen im Bereich Notfallret-tung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport befördern wollen,
müssen als Voraussetzung zum Erhalt der Genehmigung unter anderem fachlich geeignet sein.
Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern