Anzeige über die Tätigkeit nach §79 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln (TAMG) - „Personen, die Tierarzneimittel oder veterinärmedizintechnische Produkte selbständig und berufsmäßig bei Tieren anwenden und zu diesem Zweck lagern, ohne Zugang zum tierärztlichen Beruf und ohne Eigentümer/in oder Halter/in dieser Tiere zu sein“ – hier: Tierheilpraktiker/in
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries