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Antrag einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Gurtpflicht und Helmpflicht

Stadt Freilassing

Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Gurt- und Helmpflicht beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Freilassing