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Online-Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Lebensmittelzeugnisse)

Landratsamt Hof

Die Infektionsschutzbelehrung können Sie mit dieser Anwendung digital durchführen. Die Bescheinigung können Sie im Anschluss an die Belehrung selbst ausdrucken. Nähere bzw. weitere wichtige Informationen zum Online-Verfahren finden Sie auf der Seite "Lebensmittelzeugnisse".

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Hof