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Online-Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Lebensmittelzeugnisse)

Die Infektionsschutzbelehrung können Sie mit dieser Anwendung digital durchführen. Die Bescheinigung können Sie im Anschluss an die Belehrung selbst ausdrucken. Nähere bzw. weitere wichtige Informationen zum Online-Verfahren finden Sie auf der Seite "Lebensmittelzeugnisse".

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Hof